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Angebotsumfang. 

Aufenthaltskonzept

Das Aufenthaltskonzept findet hauptsächlich in Wohngebäuden bis 22m Höhe Anwendung.

 

Es wird davon ausgegangen, dass nur eine geringe Anzahl von Personen durch einen Brand unmittelbar gefährdet ist und weitere im Objekt befindliche Personen sich in sicheren Bereichen aufhalten können.

Demnach sind Türen zwischen dem geschützten Bereich und dem Brandbereich nur kurz, während der Fluchtphase, geöffnet.

Somit ist eine gesicherte Abströmung im Regelfall nicht erforderlich, das wesentliche Kriterium für die Rauchfreihaltung ist das Druckkriterium.

Räumungsalarmkonzept

Das Räumungsalarmkonzept betrifft Gebäude bis 32m Höhe, welche überwiegend gewerblich genutzt werden.

 

Dieses Konzept setzt bereits die Installation einer Brandmeldeanlage, zumindest im Schutzumfang Brandabschnittsschutz, voraus. Es wird angenommen, dass die Benutzer des Gebäudes geschoßweise evakuiert werden.

Fluchtwege sind demzufolge nur kurze Zeit, während eines schwach entwickelten Brandes von flüchtenden Personen frequentiert. Die DBA-Ventilatoren sind mit 50%iger Redundanz auszulegen und zu betreiben. Abströmventilatoren oder sonstige (Brandgas-) Ventilatoren sind davon nicht betroffen.

Brandbekämpfungskonzept

Wenn Gebäude bestimmungsgemäß für den Aufenthalt einer großen Personenzahl bestimmt ist oder es sich um Wohngebäude über 32m Höhe handelt, ist mit einer längeren Evakuierungszeit auszugehen.

 

Während der Brandbekämpfung soll eine kontinuierliche Strömung durch dauernd offen stehende Türen aufrechterhalten, und das Stiegenhaus weitgehend rauchfrei gehalten werden.

Dieses Konzept setzt neben der Installation einer Brandmeldeanlage im Schutzumfang Vollschutz, weitere Systeme zur Brandbekämpfungsunterstützung, wie z.B. Sprinkleranlagen, voraus.

Raumschutzkonzept

In bedingten Sonderfälle ist es wünscheswert bestimme Räume und Raumgruppen vollständig von einem möglichen Raucheintritt zu isolieren.

 

Dies wird erreicht durch ein bestimmtes Maß an Überdruck in den ausgewählten Räumen, sodass der Rauch erst gar nicht in diese gesonderten Aufenthaltsorte eintreten kann.

Dadurch wird im Notfall ein absolut ungiftiger und gesicherter Bereich gewährleistet.

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